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   OLG Düsseldorf, 22.12.2006 - I-3 Wx 160/06   

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https://dejure.org/2006,6119
OLG Düsseldorf, 22.12.2006 - I-3 Wx 160/06 (https://dejure.org/2006,6119)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2006 - I-3 Wx 160/06 (https://dejure.org/2006,6119)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2006 - I-3 Wx 160/06 (https://dejure.org/2006,6119)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 4; ; BGB § 556 Abs. 3; ; BGB § 556 Abs. 3 Satz 3; ; FGG § 27

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 286 § 556 Abs. 3
    Geltendmachung eines Verzögerungsschadens wegen verspäteter Jahresabrechnung im Wohnungsmietrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen verspäteter Abrechnung durch Verwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ersatzanspruch gegen den Verwalter wegen verspäteter Abrechnung (IMR 2007, 1054)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 287
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2006 - 3 Wx 160/06
    Vorab ist zu bemerken, dass nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Bundesgerichtshof (NZM 2005, 543) Vertragspartner des Verwalters zwar nicht mehr die einzelnen Wohnungseigentümer sind, sondern der Verband.
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05

    Zum Anspruch des einzelnen Miteigentümers einer Wohneigentumsanlage gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2006 - 3 Wx 160/06
    Der Verwaltervertrag entfaltet jedoch Schutzwirkung zugunsten der Wohnungseigentümer, so dass ein einzelner Eigentümer wegen eines Schadens, der ihm durch eine Pflichtverletzung des Verwalters entstanden ist, von diesem Ersatz verlangen kann (Senat vom WuM 2006, 639 = IMR 2007, 25 mit zustimmender Anmerkung von Wenzel).
  • OLG Köln, 07.07.1999 - 14 WF 86/99

    Selbstmahnung Leistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2006 - 3 Wx 160/06
    Dazu wäre erforderlich, dass der Schuldner, hier der Antragsgegner, die alsbaldige Leistung ausdrücklich angekündigt, sich erklärtermaßen zu seiner Schuld bekannt hat (OLG Köln NJW-RR 00, 73 m.w.N.); Palandt/Heinrichs § 286 Rdnr. 25).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07

    Verwaltervertrag: Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem

    In diesem Zusammenhang ist nämlich der Ausgangspunkt des Landgerichts auf Seite 13 des angefochtenen Beschlusses zutreffend, dass in Rechtsprechung und Literatur verbreitet davon ausgegangen wird, dass nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Bundesgerichtshof vom 02.06.2005 (vgl. BGH NZM 2005, 543) Vertragspartner des Verwalters nicht die einzelnen Wohnungseigentümer sind, sondern der teilrechtsfähige Verband ist (vgl. OLG Düsseldorf ZWE 2007, 92; ZMR 2007, 287; OLG Hamm FGPrax 2006, 153; vgl. weiter zur Rechtslage ab dem 01.07.2007: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 28; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 36; vgl. auch Jennißen, a.a.O., § 26 Rz. 63).

    Für die am Vertrag nicht unmittelbar beteiligten Wohnungseigentümer ergeben sich danach im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung jedoch Schutzwirkungen (Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter), was zur Folge hat, dass der Anspruch auf die Hauptleistung zwar grundsätzlich dem Verband zusteht, die Wohnungseigentümer jedoch in der Weise in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten einbezogen sind, dass sie bei deren Verletzung - etwa im Falle ausschließlich eigener Betroffenheit - vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen können (vgl. OLG Düsseldorf ZWE 2007, 92 unter Hinweis auf Wenzel NZM 2006, 321, 322; OLG Düsseldorf ZMR 2007, 287; Briesemeister ZWE 2007, 96; Boeckh, Wohnungseigentumsrecht, Teil 2 § 5 Rz. 7; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 12e, 495; vgl. auch Jennißen/Heinemann, a.a.O., § 21 Rz. 20; offen gelassen: OLG München WuM 2007, 539; vgl. weiter OLG München NJW 2007, 228; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 18, § 27 Rz. 93; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 37; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 26 WEG Rz. 12, die - wie ausweislich des Hinweises vom 06.03.2007 offensichtlich zunächst auch das Landgericht - von einem Vertrag zu Gunsten Dritter ausgehen).

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